Preskočiť na obsah

Individuell angepasste Servicepakete

Wir bieten umfassende Unterstützung – vor, während und nach dem Immobilienkauf in Italien. Kommunikation, Übersetzungen, Dolmetschen sowie Unterstützung bei allen rechtlichen und praktischen Schritten. Jeder Kunde erhält einen individuellen Ansatz, um einen reibungslosen Ablauf bis zur notariellen Unterzeichnung zu gewährleisten.

Mehr erfahren

Servicepakete

  • Search-Paket

    Für Kunden, die bei der Immobiliensuche in Italien Zeit und Energie sparen möchten.

    • Kommunikation mit Immobilienagenturen

      Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit italienischen Agenturen, holen zusätzliche Informationen ein, überprüfen den Zustand der Immobilie und vereinbaren Besichtigungstermine.

    • Immobiliensuche

      Auf Grundlage Ihrer Kriterien suchen wir aktiv nach passenden Angeboten.

    • Besichtigungen

      Wir organisieren Besichtigungen – online (z. B. Video-Tour) oder persönlich, je nach Ihrer Verfügbarkeit.

    Angebot anfordern
  • Galileo-Paket

    Ideal für alle, die einen einfachen und sicheren Einstieg in den italienischen Immobilienmarkt wünschen.

    • Übersetzung des Kaufvertrags aus dem Italienischen ins Slowakische

    • Dolmetschen während des Notartermins – Italienisch ↔ Slowakisch

    • Organisation eines zweisprachigen Zeugen für die notarielle Unterzeichnung

    • Informationsmaterial

      Beschreibung des notariellen Verfahrens in Italien

    Angebot anfordern
  • Michelangelo-Paket

    Ein umfassender, maßgeschneiderter Service inklusive rechtlicher Vertretung und Unterstützung nach dem Kauf.

    • Beinhaltet alle Leistungen des Galileo-Pakets, plus:

    • Smooth Start*

      • Übertragung der Versorgungsverträge auf den neuen Eigentümer
      • Anmeldung zur kommunalen Abfallsteuer
      • Anmeldung zur Grundsteuer
      • Unterstützung in den folgenden 3 Monaten bei allen bürokratischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Immobilie
    • Informationsmaterial

      Eigentum in Italien – Rechte und Pflichten des neuen Eigentümers

    Angebot anfordern

*Der Smooth Start-Service kann auf Wunsch aus dem Michelangelo-Paket ausgeschlossen werden. Er ist zu einem ermäßigten Preis (abhängig vom Umfang) enthalten und kann auch separat gebucht werden.

Der Immobilien­kaufprozess

Wir begleiten Sie während des gesamten Kaufprozesses als Übersetzerin, Dolmetscherin und Vermittlerin und sorgen für eine reibungslose Kommunikation zwischen Ihnen, der Immobilienagentur und dem Notariat.

Zeit ist unser wertvollstes Gut – daher übernehmen wir auch die bürokratischen Formalitäten, die bei der Eigentumsübertragung auf Sie als neuen Besitzer entstehen.

  • Der Verkäufer legt den Ausgangspreis der Immobilie fest. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, kann der Preis akzeptiert oder erhöht werden. Nach Abgabe eines Kaufangebots wird der Interessent in die Interessentenliste eingetragen, die von der Immobilienagentur geführt wird. Diese Liste ist chronologisch nach dem Eingangsdatum der Angebote geordnet.

    Nach der Annahme des Angebots durch den Verkäufer – egal, ob es einen oder mehrere Interessenten gibt – zahlt der zukünftige Eigentümer eine

    Anzahlung, und der Kaufprozess wird beim Notar fortgesetzt, wo die endgültige Unterzeichnung erfolgt.

  • In Italien gibt es zwei Hauptarten der Registrierungssteuer beim Immobilienkauf:

    Prima Casa (Erstwohnsitz) – Wenn Sie die Immobilie als Hauptwohnsitz kaufen und Ihren dauerhaften Wohnsitz (residenza) in Italien anmelden möchten, beträgt die Registrierungssteuer 2 % des Katasterwerts der Immobilie. (Der Katasterwert liegt unter dem Marktpreis pro m².)

    Seconda Casa (Zweitwohnsitz) – Wenn Sie die Immobilie als Ferien- oder Investitionsobjekt erwerben und Ihren Wohnsitz nicht nach Italien verlegen, gilt die Immobilie als Zweitwohnsitz. In diesem Fall beträgt die Registrierungssteuer 9 % des Katasterwerts. (Auch hier liegt der Katasterwert unter dem Marktpreis pro m².)

    Diese Steuern werden auf Grundlage des Katasterwerts berechnet – nicht auf den Marktpreis – was erhebliche Einsparungen bei den Registrierungskosten ermöglichen kann.

  • Nach italienischem Recht ist der Notar für die Ausarbeitung und Ausstellung des Kaufvertrags einer Immobilie verantwortlich. Der Notar garantiert die Richtigkeit und Gültigkeit aller mit der Immobilie verbundenen Dokumente und überprüft die Identität sowie die Daten aller beteiligten Parteien.

    Wenn der Käufer ein Ausländer ist und die italienische Sprache nicht beherrscht, ist er gesetzlich verpflichtet, den Vertrag in eine Sprache übersetzen zu lassen, die er versteht. Während des Notariatsakts ist die Anwesenheit eines zweisprachigen Zeugen erforderlich, der die Richtigkeit der Übersetzung und der gedolmetschten Inhalte bestätigt.

    Der Vertrag wird rechtsverbindlich, sobald alle Parteien unterschrieben haben. Der notarielle Prozess wird zweisprachig geführt, dauert ungefähr zwei Stunden und gewährleistet Genauigkeit sowie Gesetzeskonformität für alle Beteiligten.

Erforderliche Dokumente

    Codice Fiscale

    In Italien dient der Codice Fiscale als Steueridentifikationsnummer, die zur Identifizierung von Bürgern und Einwohnern im Verhältnis zu den italienischen Behörden und öffentlichen Institutionen verwendet wird

    Er wird in verschiedenen Situationen benötigt, zum Beispiel:

    • Registrierung bei Behörden im Zusammenhang mit Immobilien
    • Eröffnung und Führung eines Bankkontos
    • Zahlung von Steuern
    • Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (z. B. Gesundheitsversorgung)
    • Abschluss von Arbeitsverträgen

    Auf Anfrage kann dieses Dokument innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt und zugestellt werden.

    Codice Fiscale holen

    Übersetzung der Heiratsurkunde

    Die Übersetzung dieser Urkunde ist erforderlich, wenn Sie verheiratet sind und sich entschieden haben, eine Immobilie in Italien zu erwerben. Auf Grundlage der Übersetzung gibt der Notar das entsprechende gesetzliche Eigentumsverhältnis an (gemeinschaftliches Eigentum oder getrenntes Eigentum).

    Wenn Sie die Immobilie allein, ohne Miteigentum Ihres Ehepartners, besitzen möchten, muss dies vor der notariellen Beurkundung geregelt werden.

    Eine Änderung des gemeinschaftlichen Eigentums kann beim zuständigen Gericht in Ihrem Wohnsitzland beantragt werden. Andernfalls gehört die Immobilie automatisch beiden Ehepartnern gemeinsam.

    Vollmacht

    Eine Vollmacht in Bezug auf die Immobilie kann nur von einem italienischen Notar auf Ihren Wunsch hin erstellt werden. Wenn Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen möchten, die in Ihrer Abwesenheit Änderungen vornehmen oder für die Immobilie verantwortlich sein können, müssen lediglich deren persönliche Daten angegeben werden.

    Beispiel: Eine Vollmacht wird in der Regel einem Familienmitglied, Nachkommen oder einer Vertrauensperson erteilt.

Artikel und nützliche Informationen

Wir haben eine Übersicht mit verlässlichen Informationen und Empfehlungen vorbereitet, um Ihnen dabei zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Alle Artikel

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Lassen Sie sich inspirieren – wir senden Ihnen nur die interessantesten Neuigkeiten aus der Welt der italienischen Immobilien und des Lebensstils.

Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Unternehmenskommunikation einverstanden. Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.

Folgen Sie uns

Kontakt

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und vereinbaren eine persönliche Beratung.

Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Unternehmenskommunikation einverstanden. Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.